Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen
© Vitor - stock.adobe.com

Verfahrenslotsin/Verfahrenslotse

Verfahrenslotsen beraten, begleiten und unterstützen junge Menschen mit (drohender) Behinderung.
Wir können bei der Antragstellung und Verwirklichung von Leistungen helfen. 

Verfahrenslotsen unterstützen auf dem Weg zu den benötigten Leistungen. 
Die Leistungen selbst gibt es dann bei der zuständigen Stelle. Wir können helfen, diese zu finden.  Das steht im Gesetz § 10 b SGB VIII.

Jungen Menschen mit Behinderungen

Alle Personen von 0-26 Jahren mit seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung dürfen kommen. 

Menschen, die wissen oder glauben, dass sie eine Behinderung haben, dürfen sich beraten lassen. 

Am Anfang braucht es nicht unbedingt einen Befund von einem Arzt. Später wird eine Diagnose von einem Facharzt benötigt. 

  • Familien sowie Erziehungs- und Personensorgeberechtigte,
  • Pflegeeltern und alle Personen, die eine entsprechende Erziehungsvollmacht besitzen
  • gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer (zum Beispiel bei jungen Volljährigen).
Rufen Sie an oder schreiben Sie eine Mail!
Verfahrenslotsen der Stadt Bad Homburg v.d. Höhe
Unsere Anschrift
Technisches Rathaus - Verfahrenslotsen
Zimmer 132-135
Bahnhofstr. 16-18
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Unsere Anschrift
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d.Höhe
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Unsere Öffnungszeiten

Sprechzeiten nach Vereinbarung.

Termine per Mail, telefonisch oder persönlich. 

Tanja Heine
Verfahrenslotsin