Bad Homburg v. d. Höhe. Die Stadt Bad Homburg hat den fortgeschriebenen qualifizierten Mietspiegel 2026 veröffentlicht. Er bildet die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundene Wohnungen im Stadtgebiet ab und kann als rechtlich anerkannte Grundlage bei Mieterhöhungsverlangen sowie zur Überprüfung bestehender Mieten dienen. Vorangegangen war der Mietspiegel 2024, der nun nach den gesetzlichen Vorgaben über die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes fortgeschrieben wurde.
Das Dokument wurde erneut nach den Vorgaben des § 558d BGB als qualifizierter Mietspiegel anerkannt – sowohl von den Interessenvertretungen der Mieterinnen und Mieter als auch der Vermieter sowie von der Stadtverordnetenversammlung. Damit bietet es ein besonders hohes Maß an Rechtssicherheit und Verlässlichkeit.
„Nach zwei Jahren liegt nun die erste aktualisierte Auflage des qualifizierten Mietspiegels vor. Er schafft Transparenz und hilft, Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, erleichtert gerichtliche Bewertungen und unterstützt bei Mieterhöhungsverlangen sowie der Überprüfung bestehender Mieten“, sagt Stadtrat Tobias Ottaviani.
Der Mietspiegel informiert über das örtliche Mietniveau in Abhängigkeit von Wohnungsgröße, Baujahr, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Er gilt für frei finanzierten Wohnraum zwischen 25 und 200 Quadratmetern sowie vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser.
Das Dokument wurde in Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen von Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern, den Wohnungsbaugesellschaften und dem ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung erstellt und fortgeschrieben. Die Stadt Bad Homburg dankt allen Beteiligten sowie den Bürgerinnen und Bürgern, die an der zugrunde liegenden Umfrage teilgenommen haben.
Der fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel ist auf der Homepage der Stadt Bad Homburg zu finden unter www.193.109.132.10/mietspiegel. Dort ist auch ein Mietspiegelrechner verlinkt, mit dem die Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung automatisch ermittelt werden kann.